Weitere Informationen:

Gutachten bei Bauschäden und Baumängel


Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einem mündlichen und einem schriftlichen Gutachten.
In der Regel reicht eine Erstberatung mit einem mündlichen Gutachten aus, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Das wäre für Sie nicht nur als Bauherr interessant, sondern auch als Mieter einer Mietwohnung oder eines Hauses.

Ein Baumangel liegt dann vor, wenn der Istzustand vom geschuldeten Sollzustand abweicht (zum Beispiel bei Maßtoleranzen). Man könnte hier auch von Baufehler sprechen. Das ganze wäre für Sie als Bauherr bei aktuellen Baumaßnahmen oder bei Baumaßnahmen, die noch innerhalb der Gewährleistung liegen, interessant.

Ein Bauschaden liegt dann vor, wenn eine Verschlechterung des Zustandes eines Bauwerkes auftritt. Zum Beispiel durch Wassereintritt in ein Gebäude aufgrund einer maroden Bauabdichtung. Die Liste der möglichen Ursachen, die einen Bauschaden darstellen, ließe sich hier beliebig fortsetzen.

Sollten Sie Zweifel haben, ob es sich bei Ihnen um einen Baumangel oder Bauschaden handelt, dann begutachte ich das gerne für Sie.

Jetzt unverbindlich anfragen